Grundsatzprogramm des LHG zu Bildung und Hochschule
Das aktuelle Grundsatzprogramm des Bundesverbandes Liberaler Hochschulgruppen
wurde auf der 30. ordentlichen Bundesmitgliederversammlung vom 24. - 25. Mai
2003 in
Münster beschlossen.
GRUNDSATZPROGRAMM
Der Bundesverband Liberaler Hochschulgruppen (LHG) ist der bundesweite
Dachverband von Hochschulgruppen, der sich eine liberale Hochschulpolitik und die
Interessenvertretung der Studierenden zum Ziel gesetzt hat. Der LHG ist weder
parteilich, religiös noch fachlich gebunden. Er steht allen Studierenden offen,
die sich zu einer liberalen und toleranten Gesellschaft bekennen. Die zentralen Begriffe
des Liberalismus sind für uns Freiheit, Toleranz und Eigenverantwortung.
Ideologische Grabenkämpfe und politischen Extremismus an der Hochschule lehnen
wir ab. Wir setzen uns stattdessen für eine sach- und vernunftorientierte Hochschulpolitik ein.
1. Moderne Bildung für eine moderne Gesellschaft
Jeder Bürger hat ein Recht auf Bildung. Eine individuelle Gestaltung von
Bildung ist die wichtigste Voraussetzung für eine freie Gesellschaft, daher muss in einer
modernen Bildungsgesellschaft jeder junge Mensch seine persönliche Entscheidung treffen
können, ob und welchen Bildungsweg und an welcher Hochschule in welchem
Studiengang er einschlagen will.
1.1. Senkung des Berufseintrittsalters
Das im internationalen Vergleich höhere Berufseintrittsalter der deutschen
Absolventen resultiert nicht nur aus den längeren Studiendauern, sondern auch
aus der 13jährigen Schulzeit, an dem immer höheren Schuleintrittsalter und der
Wehrpflicht. Um einen früheren Berufseintritt zu ermöglichen, sollte die individuelle Förderung
von Schülern intensiviert, die Übergangszeit zwischen den Ausbildungsabschnitten
verkürzt werden und durch eine Reform des Hochschulsystems die Möglichkeit zu
einem kürzeren Studium gegeben werden.
Durch eine Kombination dieser Maßnahmen ließe sich das durchschnittliche
Berufseintrittsalter für Akademiker deutlich senken.
1.2. Studienzeitverkürzung
Um die durchschnittlichen Studienzeiten zu senken, müssen die
Studienbedingungen sowohl in Bezug auf die Prüfungsordnungen als auch auf die
Ausstattung der Hochschulen verbessert werden. Die so häufig kritisierten
überlangen Studienzeiten bedürfen keiner administrativen Zwangsregelungen zur "Motivation" der
Studierenden.
Durch die Ineffizienz, die zur Verlängerung der Studienzeit führt, entsteht ein
enormer volkswirtschaftlicher Schaden. Dafür sind mangelnde Informationen über
Praktika, Kontingentierung von Seminar- und Abschlussarbeiten und die
Nichtanerkennung von Studienleistungen nach Studienortwechsel sowie die
Eigenfinanzierung des Studiums mitverantwortlich. Allen Studierenden sollte
durch ein effizienteres Hochschulsystem ermöglicht werden, ihr Studium in der von
ihnen als angemessen erachteten Zeit abzuschließen. Dazu können auch ein Entrümpeln
der Studienpläne und die bessere Ausnutzung der an der Universität vorhandenen
Ressourcen beitragen. Hochschulen sollen die Möglichkeit haben,
Trimester-Betrieb (in einzelnen oder in mehreren Studiengängen) anzubieten.
2. Arbeitsplatz Hochschule
2.1. Dienstrecht
Auf dem Gebiet des Dienstrechts fordern wir umfassende Reformen. Bislang ist
der Beamtenstatus der Regelfall für Professoren. Hierdurch soll gewährleistet
werden, dass sich Forschung und Lehre frei von äußeren Zwängen entfalten können.
Der Beamtenstatus hat sich aber in vielen Fällen als leistungs- und damit
qualitätshemmend herausgestellt. Wir fordern deshalb, Professoren
künftig nicht mehr ins Beamten- sondern in ein Angestelltenverhältnis zu
berufen. Ebenso wenig soll die Habilitation zwingend notwendige Voraussetzung
für die Berufung von Professoren sein.
Die Bezüge der Professoren sollten aus einem Grundbetrag und Leistungszulagen
bestehen. Ziel sollte eine stärkere finanzielle Honorierung von individuellen
Leistungen im Bereich der Lehre sein. Außerdem muss es wirkungsvolle
Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Professoren geben, die ihr Lehrdeputat nicht
oder nur mangelhaft erfüllen.
2.2. Wissenschaftlicher Nachwuchs
In den nächsten Jahren wird ein großer Teil der derzeitigen Professoren
emeritiert werden. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass engagierte und qualifizierte
junge Wissenschaftler an ihre Stelle treten, damit das Niveau der deutschen
Hochschulen nicht unter dieser Entwicklung leidet. Angemessen dotierte
Promotionsstipendien und eine ausreichende Anzahl an Assistenzstellen müssen
gewährleisten, dass junge Akademiker frühzeitig eigene Wege in der Wissenschaft
einschlagen können. Die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses ist daher
eine der vordringlichen Aufgaben der Hochschulen. Es ist Aufgabe der Lehrenden,
das Interesse der Studierenden für eine wissenschaftliche Laufbahn zu fördern.
Insbesondere für Frauen sollen neuartige Förderungsinstrumente entwickelt
werden, da sich die bisher bestehenden als nicht zielführend erwiesen haben.
3. Lebensraum Hochschule
3.1. Studienfinanzierung
Ein Hochschulstudium muss unabhängig von sozialer Herkunft und sozialen
Umständen möglich sein. Ein Teil der langen Studienzeiten resultieren aus der
Tatsache, dass immer mehr Studierende während ihres Studiums arbeiten
müssen, um ihr Studium zu finanzieren. Aus diesen Gründen muss eine neue
Form der finanziellen Studienförderung gefunden werden. Kriterien für eine
Ausbildungsförderung sollten in erster Linie Elternunabhängigkeit,
Bedarfsdeckung, Flexibilisierung der finanziellen Unterstützung sowie die
Verringerung des Verwaltungsaufwands sein.
Die Förderung von hochbegabten Studierenden durch private und öffentliche
Stiftungen ist weiter auszubauen. Die an den Hochschulen existierenden
Möglichkeiten von Promotionsstipendien reichen nicht aus und müssen verstärkt
werden.
3.2. Studentisches Wohnen
Bezahlbarer Wohnraum ist Voraussetzung für eine freie Wahl des Studienorts.
Statt der bisherigen wettbewerbsverzerrenden Objektförderung, ist eine individuelle
Förderung der Studierenden (Subjektförderung) erforderlich. Dazu müssen die
ortsüblichen Vergleichsmieten bei der Festlegung der individuellen Studienförderung
berücksichtigt werden.
Wichtig ist, dass ausreichend behinderten- und kindgerechte Wohnungen zur
Verfügung stehen. Höhere Mieten oder sonstige Benachteiligungen behinderter und
ausländischer Studierender lehnen wir strikt ab.
4. Hochschulreform
Eine umfassende Hochschulreform ist seit langem überfällig. Wichtige
Reformen, wie die des Dienstrechts und der Schaffung einer Autonomie in Haushalts- und
Personalfragen müssen konsequent vorangetrieben werden. Die Studienbedingungen in
Deutschland leiden in vielen Fächern unter zu gering vorhandenen Kapazitäten.
Die chronische Unterfinanzierung der Hochschulen und die strukturellen Probleme
lassen sich nicht durch die Einführung von Studiengebühren lösen.
Der Staat steht an erster Stelle in der Verantwortung für die Hochschulfinanzierung.
Bildung ist die wichtigste Ressource unseres Landes, die potentiell unbegrenzt zur
Verfügung steht. Das oberste Interesse unseres Landes muss es deshalb sein, ein
größtmögliches Maß an Bildung zu vermitteln, um den Mangel an sonstigen
Ressourcen auszugleichen. Wir lehnen deshalb Studiengebühren und Studienkontenmodelle
an öffentlichen Hochschulen strikt ab. Stattdessen muss die Effizienz der
Hochschulen durch Wettbewerb und Abbau staatlicher Regulierung gesteigert
werden. Auf diese Weise wird ein Hochschulsystem entstehen, das transparent und
differenziert auf die Nachfrage der Studierenden und die Anforderungen des
Arbeitsmarktes reagieren kann.
4.1. Hochschulreife
Das Abitur muss dem Anspruch der allgemeinen Hochschulreife wieder voll
gerecht werden und eine breite Allgemeinbildung der Studienanfänger gewährleisten. Das
Kurssystem der Oberstufe muss beibehalten werden, um eine individuelle
Fächerauswahl zu ermöglichen. Keinesfalls darf der Erwerb der Hochschulreife durch
Fachoberschule/ Berufsoberschule und über den zweiten Bildungsweg dabei
vernachlässigt werden. Vielmehr soll auf diesem Wege einem breiten Spektrum von
Personen der Zugang zum Studium ermöglicht werden.
Um die Wahl eines Studienfaches zu erleichtern und Studienabbrüche zu verhindern,
muss die Kooperation zwischen Hochschule und Schule verbessert werden. Die
Beratung der Oberstufenschüler durch Studierende kann ein Element dieser
Zusammenarbeit sein.
4.2. Wettbewerb zwischen Hochschulen
Jede Hochschule soll ihr Profil und ihre Schwerpunkte selbst bestimmen
können. Die Hochschulen müssen eine hohe Transparenz ihrer Leistungen und ihrer
Lehrangebote gewährleisten, beispielsweise durch regelmäßige Veröffentlichung der
Ergebnisse interner und externer Bewertungen in den Bereichen Forschung und
Lehre.
Ein Wettbewerb zwischen den Hochschulen ist nur möglich, wenn diese vollständige
Rechtsfähigkeit und damit eine echte Autonomie erhalten. Sie müssen über Studiengänge,
Forschungsschwerpunkte, Zulassung von Studierenden, Mittelverteilung sowie
Einstellung und Entlassung von Professoren ohne Auflagen von Landesministerien
entscheiden können. Dies setzt eine vollständige Personalhoheit der Hochschulen
voraus.
Ein Wettbewerb zwischen den Hochschulen um Studienanfänger und finanzielle
Mittel setzt außerdem ein verändertes Selbstverständnis dieser voraus. Sie müssen sich in
Zukunft als Dienstleister verstehen, die Bildungsinhalte vermitteln.
4.3. Studienstrukturreform
Der LHG setzt sich für eine grundlegende Reform des Studiums ein.
Überalterte, zur Unflexibilität erstarrte Studienformen sollen durch ein
modernes und möglichen weiteren Reformen offenes Modell eines freien
modularisierten Studiums ersetzt werden. Grundgedanke einer sinnvollen
Studienreform muss es sein, neben dem bisherigen Studienangebot durch neue
Kombinations- und Wahlmöglichkeiten größere Räume der Studiengestaltung
zu schaffen. Studierende müssen ihr Studium entsprechend ihrer
wissenschaftlichen Interessen und beruflichen Ziele gestalten können, um so
auch adäquat auf die Anforderungen des Arbeitsmarktes reagieren zu können.
Jeder Studierende sollte künftig bereits nach drei Jahren einen ersten, berufsqualifizierenden
Abschluss (Bachelor) erwerben können. Wir fordern deshalb für alle
geistes-, natur- und wirtschaftswissenschaftlichen Fächer die Einführung gestufter
Studienabschlüsse (Bachelor, Diplom bzw. Magister entsprechend des
angelsächsischen Masters). Nach sechs Semestern können die Studierenden dann
den akademischen Grad eines Bachelor erwerben, nach weiteren zwei bis vier
Semestern ihr Diplom bzw. ihren Magister. Das Bachelor-Studium darf nicht eine Art
verlängertes Grundstudium sein, sondern soll ein eigenständiges Studium mit
eigenem wissenschaftlichen Anspruch werden. Die Hochschulen sollten außerdem
die Möglichkeit erhalten, bei den Bachelor-Studiengängen unterschiedliche
Schwerpunkte (didaktische, wissenschaftliche oder wirtschaftliche Ausrichtung) zu
setzen. Dies würde die Profilbildung der Hochschulen erleichtern und so den
Wettbewerb zwischen den Hochschulen beleben.
Die neuen Abschlüsse sollten internationalem Standard entsprechen, damit deutsche
Studierende leichter im Ausland studieren können. Bisher wird dies dadurch
erschwert, dass das deutsche Diplom - genau wie der deutsche Magister - im
Ausland oft nur als erster akademischer Abschluss gewertet wird. Vergleichbar sind
die deutschen Titel jedoch eher mit dem international bekannten Master, der den
Abschluss eines Postgraduiertenstudiums bescheinigt. Umgekehrt schreckt die
international nicht kompatible Struktur Ausländer von einem Studium in Deutschland ab.
Neben der Anpassung an internationale Standards soll die neue Struktur des
Studiums die Hochschulen durch kürzere Studienzeiten entlasten, die Zahl der
Studienabbrecher senken und die Absolventen besser auf das Erwerbsleben
vorbereiten. Hierdurch ergäben sich für die Studierenden neben einer leichteren und
flexibleren Lebensplanung auch bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt. In der
Wirtschaft ist ein Bedarf an jungen Studienabgängern erkennbar. Zurzeit verhindert
das Fehlen eines ersten staatlich anerkannten Abschlusses, wie des Bachelors, die
Integration dieser Studienabgänger in den Arbeitsmarkt jedoch erheblich.
4.4. Einführung von credit-point-Systemen
Der Wechsel vom und ins Ausland sollte für die Studierenden insgesamt
erleichtert werden. Dies ist zum Beispiel durch die Vergabe so genannter credit points auf der
Basis eines European creditpoint transfer system (ECTS) möglich. Dadurch wird
sowohl bundesweit als auch international Transparenz und Vergleichbarkeit
geschaffen. Studiengänge können auch im Ausland auf ihren Arbeitsaufwand hin
eingestuft und im Ausland erbrachte Leistungen hinterher angerechnet werden.
Außerdem würde die Anerkennung von Studienleistungen nach Fachrichtungs- und
Studienortwechsel deutlich vereinfacht.
Darüber hinaus sollen Hochschulabschlusszeugnisse künftig eine Auflistung
der studierten Module und deren Einzelprüfungen sowie das Thema der
Abschlussarbeit enthalten. So wird auch die an den Hochschulen hergestellte
Transparenz in den Beschäftigungsmarkt transportiert.
Der LHG befürwortet daher die Akkreditierung der Studienabschlüsse und einzelner
Studienmodelle auf der Ebene des europäischen Hochschulraums.
4.5. Wissenschaft und Praxis
Unternehmen wollen Praktiker, Einsteiger mit Berufserfahrung. Erlerntes
Wissen muss angewandt, präsentiert und verkauft werden. Praxiserfahrung ist der Schlüssel
zum Einstieg in das Berufsleben und sollte daher in allen Studiengängen gefördert
werden. Nur so kann ein fließender Übergang vom Studium in die Erwerbstätigkeit
stattfinden. Gleichzeitig muss aber weiter die Möglichkeit eines
wissenschaftlichen Studiums gewahrt bleiben. Besonders für Forschung und
Wissenschaft sind Theoretiker wichtig, die eine fundierte Forschungstätigkeit
ermöglichen.
Der Schwerpunkt muss künftig von Detailwissen auf Schlüsselqualifikationen und
Methodik verlegt werden. Die Studienabläufe müssen flexibler sein. Es muss das Ziel
des Studiums sein, Kompetenzen aufzubauen, anstatt zeitraubende Veranstaltungen
im Prüfungsplan unterzubringen, deren Nutzen im Rahmen der Ausbildungsziele
unnötig ist.
5. Demokratische Hochschulen
Wir fordern die bundesweite Einführung der verfassten Studierendenschaft,
die vollständig autonom von den Universitätsleitungen handeln können.
Die Gruppen aus studentischen Vertretern und wissenschaftlichen Mitarbeitern sind
in den Gremien der akademischen Selbstverwaltung unterrepräsentiert. Die absolute
Mehrheit der Professoren in diesen Gremien wird von uns abgelehnt. Deshalb setzen
wir uns für eine stärkere Gewichtung der studentischen Stimmen in den
akademischen Gremien ein. Außerdem sollen auf Bundes- wie auf Landesebene zur
stärkeren Vertretung studentischer Interessen gegenüber den öffentlichen
Entscheidungsträgern Studierendenparlamente eingerichtet werden.
Beschlossen auf der 11. Bundesmitgliederversammlung vom 04.06. - 06.06.1993 in Bonn
geändert auf der 18. Bundesmitgliederversammlung vom 07.02. - 09.02.1997 in Leipzig
geändert auf der 27. Bundesmitgliederversammlung vom 19. - 21. Oktober
2001 in Hannover (aufgehoben)
geändert auf der 30. Bundesmitgliederversammlung vom 24. - 25. Mai 2003 in
Münster
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